Gerichte

seit 1999 durch die Handwerkskammer Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischler-Handwerk sowie Maurer- und Betonbauer-Handwerk


Sachverständiger im Auftrag von Gerichten in Deutschland

Zugelassen an allen deutschen Gerichten, vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht, beauftragt vom Staatsanwalt bis zum privaten Schiedsgericht, prüft und bewertet der öbuv Sachverständige Preise und Leistungen im deutschen Bauwesen.


In der langjährigen Tätigkeit als Gerichtssachverständiger wurden er an folgenden Gerichten hinzugezogen:

  • Oberlandesgericht Thüringen Jena

  • Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt Naumburg

  • Landgericht Berlin

  • Verwaltungsgericht Berlin

  • Landgericht Leipzig

  • Landgericht Potsdam

  • Landgericht Halle (Saale)

  • Landgericht Erfurt

  • Landgericht Dresden

  • Landgericht Mühlhausen

  • Landgericht Gera

  • Landgericht Meiningen

  • Landgericht Zwickau

  • Landgericht Chemnitz

  • Landgericht Dessau-Roßlau

  • Landgericht Würzburg

  • Landgericht Augsburg

  • Landgericht Freiburg im Breisgau

  • Landgericht Neuruppin

  • diverse Amtsgerichte in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie vereinzelte Gerichte im restlichen Bundesgebiet

  • Gerichtsbarkeit des Wasser- und Schafffahrtsamtes der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

  • diverse Staatsanwaltschaften


Entsprechend der Zuordnung des Zentralverbandes des deutschen Handwerks von Sachverständigentätigkeiten zu den Sachgebieten der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz erstreckt sich die Sachverständigentätigkeit des geschäftsführenden Inhabers am Gericht als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Erfurt für das Tischler-, Maurer- und Betonbauer-Handwerk auf aufgeführte Tätigkeitsbereiche.

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Bei Fragen steht Ihnen der öbuv Bausachverständiger gern zur Verfügung.

Sie erreichen uns zu den üblichen Geschäftszeiten werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr sowie in dringenden Fällen mobil unter +49 179 1145 360 per Fax +4932121197407 sowie


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